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ErsatzbaustoffV

Ersatzbaustoffverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 1 V v. 13.7.2023 I Nr. 186 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Annahme von mineralischen Abfällen
Abschnitt 3 Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
Unterabschnitt 1 Güteüberwachung
Unterabschnitt 2 Güteüberwachungsgemeinschaften
Unterabschnitt 3 Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut
Abschnitt 4 Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
Abschnitt 5 Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen
Abschnitt 6 Gemeinsame Bestimmungen
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