Gesetze › ErstrG › Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften § 55 ErstrG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Erstreckungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 54 Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und sonstiger Rechtsvorschriften