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ErstrG
Erstreckungsgesetz
Teil 1 Erstreckung
Abschnitt 1 Erstreckung auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- § 1Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen
- § 2Löschung von eingetragenen Warenzeichen
- § 3Widerspruch gegen angemeldete Warenzeichen
Abschnitt 2 Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für Patente
- § 6Wirkung erteilter Patente
- § 6aPatentdauer
- § 7Wirtschaftspatente
- § 8Nicht in deutscher Sprache vorliegende Patente
- § 9Benutzungsrechte an Ausschließungspatenten
- § 10Patentanmeldungen
- § 11Recherche
- § 12Prüfung erteilter Patente
- § 13Einspruchsverfahren in besonderen Fällen
- § 14Überleitung von Berichtigungsverfahren
- § 15Abzweigung
Unterabschnitt 3 (weggefallen)
Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für Marken
- § 20Löschung eingetragener Marken nach § 10 Abs. 2 des Warenzeichengesetzes
- § 21Löschung eingetragener Marken nach § 11 des Warenzeichengesetzes
- § 22Prüfung angemeldeter Marken
- § 23Bekanntmachung angemeldeter Marken, Widerspruch
- § 24Schutzdauer
- § 25Übertragung einer Marke, Warenzeichenverbände
Abschnitt 3 Übereinstimmende Rechte, Vorbenutzungs- und Weiterbenutzungsrechte
Unterabschnitt 1 Erfindungen
- § 26Zusammentreffen von Rechten
- § 27Vorbenutzungsrechte
- § 28Weiterbenutzungsrechte
- § 29Zusammentreffen mit Benutzungsrechten nach § 23 des Patentgesetzes
Unterabschnitt 2 Warenzeichen, Marken und sonstige Kennzeichen
Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
- § 33Umwandlung
- § 34Antrag auf Umwandlung
- § 35Anwendung des Warenzeichengesetzes
- § 36Zusammentreffen von umgewandelten Herkunftsangaben und Warenzeichen
- § 37Schutzfähigkeit umgewandelter Herkunftsangaben
- § 38Weiterbenutzungsrecht
Teil 3 (weggefallen)
Teil 4 Änderung von Gesetzen
Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften