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§ 3 ERVDPMAV

Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung

(1)

Während einer Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung können elektronische Dokumente über eine vom Deutschen Patent- und Markenamt hierfür zur Verfügung gestellte digitale Austauschplattform eingereicht und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden.

(2)

Der Zugang zur digitalen Austauschplattform erfordert einen Identitätsnachweis der Verfahrensbeteiligten.

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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