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ERVDPMAV
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
- § 1Einreichung elektronischer Dokumente
- § 2Einreichung über digitale Dienste
- § 3Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung
- § 4Einreichung auf einem Datenträger
- § 5Zustellung elektronischer Dokumente
- § 6Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
- § 7Einreichung in Beschwerdeverfahren
- § 8Sonderregelungen für die Verwendung des digitalen Dienstes DPMAdirektPro