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ErwSÜAG
Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz
Abschnitt 1 Zentrale Behörde
- § 1Bestimmung der Zentralen Behörde
- § 2Übersetzungen bei eingehenden Ersuchen
- § 3Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen
- § 4Maßnahmen der Zentralen Behörde
- § 5Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen
Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
- § 6Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration
- § 7Zuständigkeitskonzentration für andere Betreuungssachen
Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen
- § 8Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung
- § 9Bindungswirkung der Anerkennungsfeststellung
- § 10Vollstreckungsklausel
- § 11Aufhebung oder Änderung von Entscheidungen über die Anerkennungsfeststellung oder Vollstreckbarerklärung
- § 12Widerspruch im Konsultationsverfahren
- § 13Bescheinigungen über inländische Schutzmaßnahmen