Gesetze › ESBO § 16 ESBO Fernmeldeanlagen Die Vorschriften des § 16 der EBO gelten entsprechend. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Zugbeeinflussung § 17 Untersuchen und Überwachen der Bahn