Gesetze › ESBO § 17 ESBO Untersuchen und Überwachen der Bahn Die Vorschriften des § 17 der EBO gelten entsprechend. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 16 Fernmeldeanlagen § 18 Einteilung der Fahrzeuge, Begriffserklärungen