Gesetze › ESBO § 42 ESBO Rangieren, Hemmschuhe Die Vorschriften des § 42 der EBO gelten entsprechend. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 41 Schieben und Nachschieben der Züge § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge