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ESiV
Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung
Kapitel 1 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung
- § 4Voraussetzungen für die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung
- § 5Sicherheitsbescheinigungsstelle
- § 6Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung
- § 7Erweiterung des geografischen Tätigkeitsgebiets
- § 8Überprüfung nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763
- § 9Änderung einer Sicherheitsbescheinigung
- § 10Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung
- § 11Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung der Agentur
- § 12Unverhältnismäßige Maßnahmen
- § 13Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsbescheinigungen
Kapitel 2 Sicherheitsgenehmigungen
- § 14Voraussetzungen für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung
- § 15Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung
- § 16Verfahren für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung
- § 17Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsgenehmigungen
Teil 3 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter von Eisenbahnfahrzeugen, der für die Instandhaltung zuständigen Stellen und der sonstigen Verantwortlichen
- § 18Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen
- § 19Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
- § 20Maßnahmen zur Risikobegrenzung
- § 21Beseitigungs- und Informationspflicht bei Sicherheitsrisiken
- § 22Informationspflicht im Fall eines Fahrzeugaustausches
Teil 4 Berichtspflichten
Teil 5 Schlussbestimmungen