Gesetze › EStG › XIII. Mobilitätsprämie § 102 EStG Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1. Einkommensteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 101 Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie § 103 Entstehung der Mobilitätsprämie