Gesetze › EStG › XIII. Mobilitätsprämie § 107 EStG Anwendung der Abgabenordnung Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. Einkommensteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung