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Anhang III Brüssel IIb-VO

BESCHEINIGUNG ÜBER ENTSCHEIDUNGEN IN VERFAHREN BETREFFEND DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNG

(Artikel 36a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates¹⁵

WICHTIG

Auf Antrag einer Partei in Bezug auf eine Entscheidung in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von dem der Kommission gemäß Artikel 103 der Verordnung mitgeteilten Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats auszustellen.

1. URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT*¹⁶

Belgien (BE)Bulgarien (BG)Tschechien (CZ)Deutschland (DE)
Estland (EE)Irland (IE)Griechenland (EL)Spanien (ES)
Frankreich (FR)Kroatien (HR)Italien (IT)Zypern (CY)
Lettland (LV)Litauen (LT)Luxemburg (LU)Ungarn (HU)
Malta (MT)Niederlande (NL)Österreich (AT)Polen (PL)
Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowenien (SI)Slowakei (SK)
Finnland (FI)Schweden (SE)Vereinigtes Königreich (UK)

2. AUSSTELLENDES GERICHT*

2.1 Bezeichnung*

2.2 Anschrift*

2.3 Telefon/Fax/E-Mail*

3. GERICHT, DAS DIE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN HAT (wenn es sich nicht um das gleiche Gericht handelt)

3.1 Bezeichnung

3.2 Anschrift

4. ENTSCHEIDUNG*

4.1 Datum (TT/MM/JJJJ)*

4.2 Aktenzeichen*

5. VON DER ENTSCHEIDUNG BETROFFENES KIND/BETROFFENE KINDER¹⁷*

5.1 Kind 1*

5.1.1 Name(n)*

5.1.2 Vorname(n)*

5.1.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)*

5.1.4 Geburtsort (soweit bekannt)

5.1.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

5.2 Kind 2

  1. 5.2.1

    Name(n)

  2. 5.2.2

    Vorname(n)

  3. 5.2.3

    Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

  4. 5.2.4

    Geburtsort (soweit bekannt)

  5. 5.2.5

    Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

5.3 Kind 3

5.3.1 Name(n)

5.3.2 Vorname(n)

5.3.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

5.3.4 Geburtsort (soweit bekannt)

5.3.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

6. SORGERECHT¹⁸

6.1 Nach der Entscheidung zugewiesenes Sorgerecht¹⁹

…

6.2 Der/den folgenden Partei(en) zugewiesen²⁰

6.2.1 Partei 1

6.2.1.1 Natürliche Person

6.2.1.1.1 Name(n)

6.2.1.1.2 Vorname(n)

6.2.1.1.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

6.2.1.1.4 Geburtsort (soweit bekannt)

6.2.1.1.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

6.2.1.1.6 Anschrift (soweit bekannt)

6.2.1.1.6.1 wie in der Entscheidung … angegeben

6.2.1.1.6.2 alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

6.2.1.2 Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle

6.2.1.2.1 Vollständige Bezeichnung

6.2.1.2.2 Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

6.2.1.2.3 Anschrift (falls bekannt)

6.2.2 Partei 2

6.2.2.1 Natürliche Person

6.2.2.1.1 Name(n)

6.2.2.1.2 Vorname(n)

6.2.2.1.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

6.2.2.1.4 Geburtsort (soweit bekannt)

6.2.2.1.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

6.2.2.1.6 Anschrift (soweit bekannt)

6.2.2.1.6.1 wie in der Entscheidung … angegeben

6.2.2.1.6.2 alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

6.2.2.2 Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle

6.2.2.2.1 Vollständige Bezeichnung

6.2.2.2.2 Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

6.2.2.2.3 Anschrift (falls bekannt)

6.3 Die Entscheidung führt zur Übergabe des Kindes/der Kinder

6.3.1 Nein

6.3.2 Ja

6.3.2.1 Für die Vollstreckung relevante Einzelheiten der Übergabe, soweit nicht bereits unter Nummer 6.1 angegeben (beispielsweise Übergabe an welche Person, Übergabe welchen Kindes/welcher Kinder, befristete oder einmalige Übergabe)

…

7. UMGANGSRECHT

7.1 Mit der Entscheidung eingeräumtes Umgangsrecht²¹

…

7.2 Der(den) folgenden Partei(en) eingeräumt²²

7.2.1 Partei 1

7.2.1.1 Name(n)

7.2.1.2 Vorname(n)

7.2.1.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

7.2.1.4 Geburtsort (soweit bekannt)

7.2.1.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

7.2.1.6 Anschrift (soweit bekannt)

7.2.1.6.1 wie in der Entscheidung … angegeben

7.2.1.6.2 alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

7.2.2 Partei 2

7.2.2.1 Name(n)

7.2.2.2 Vorname(n)

7.2.2.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

7.2.2.4 Geburtsort (soweit bekannt)

7.2.2.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

7.2.2.6 Anschrift (soweit bekannt)

7.2.2.6.1 wie in der Entscheidung … angegeben

7.2.2.6.2 alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

7.3 Die Entscheidung führt zur Übergabe des Kindes/der Kinder

7.3.1 Nein

7.3.2 Ja

7.3.2.1 Für die Vollstreckung relevante Einzelheiten der Übergabe, soweit nicht bereits unter Nummer 7.1 angegeben (beispielsweise Übergabe an welche Person, Übergabe welchen Kindes/welcher Kinder, befristete oder einmalige Übergabe)

…

8. SONSTIGE RECHTE BEI VERFAHREN BETREFFEND DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNG

8.1 Nach der Entscheidung zugewiesenes (zugewiesene) Recht(e)²³

…

8.2 Der/den folgenden Partei(en) zugewiesen²⁴

8.2.1 Partei 1

8.2.1.1 Natürliche Person

8.2.1.1.1 Name(n)

8.2.1.1.2 Vorname(n)

8.2.1.1.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

8.2.1.1.4 Geburtsort (soweit bekannt)

8.2.1.1.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

8.2.1.1.6 Anschrift (soweit bekannt)

8.2.1.1.6.1 wie in der Entscheidung … angegeben

8.2.1.1.6.2 alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

8.2.1.2 Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle

8.2.1.2.1 Vollständige Bezeichnung

8.2.1.2.2 Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

8.2.1.2.3 Anschrift (falls bekannt)

8.2.2 Partei 2

8.2.2.1 Natürliche Person

8.2.2.1.1 Name(n)

8.2.2.1.2 Vorname(n)

8.2.2.1.3 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

8.2.2.1.4 Geburtsort (soweit bekannt)

8.2.2.1.5 Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

8.2.2.1.6 Anschrift (soweit bekannt)

8.2.2.1.6.1 wie in der Entscheidung … angegeben

8.2.2.1.6.2 alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

8.2.2.2 Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle

8.2.2.2.1 Vollständige Bezeichnung

8.2.2.2.2 Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

8.2.2.2.3 Anschrift (falls bekannt)

8.3 Die Entscheidung führt zur Übergabe des Kindes/der Kinder

8.3.1 Nein

8.3.2 Ja

8.3.2.1 Für die Vollstreckung relevante Einzelheiten der Übergabe, soweit nicht bereits unter Nummer 8.1 angegeben (beispielsweise Übergabe an welche Person, Übergabe welchen Kindes/welcher Kinder, befristete oder einmalige Übergabe)

…

9. IN DER ENTSCHEIDUNG WERDEN VORLÄUFIGE MAßNAHMEN – AUCH SCHUTZMAßNAHMEN – ANGEORDNET

9.1 Nein

9.2 Ja

9.2.1 Beschreibung der angeordneten Maßnahme(n)²⁵

…

10. GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG KÖNNEN NACH DEM RECHT DES URSPRUNGSMITGLIEDSTAATS WEITERE RECHTSBEHELFE EINGELEGT WERDEN*

10.1 Nein

10.2 Ja

11. DIE ENTSCHEIDUNG IST IM URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT VOLLSTRECKBAR*

11.1 In Bezug auf das Sorgerecht, wie in Nummer 6 angegeben

11.1.1 Nein

11.1.1.1 Diese Entscheidung umfasst keine vollstreckbare Verpflichtung (falls zutreffend)

11.1.2 Ja, ohne Einschränkungen (bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung vollstreckbar wurde): …/…/……

11.1.3 Ja, aber nur gegenüber der Partei²⁶ gemäß Nummer … (bitte ausfüllen)

11.1.3.1 Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegenüber dieser Partei vollstreckbar wurde: …/…/……

11.1.4 Ja, aber nur für folgenden Teil/folgende Teile der Entscheidung (bitte genau angeben): …

11.1.4.1 Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem dieser Teil/diese Teile der Entscheidung vollstreckbar wurde(n): …/…/……

11.2 In Bezug auf das Umgangsrecht, wie in Nummer 7 angegeben

11.2.1 Nein

11.2.1.1 Diese Entscheidung umfasst keine vollstreckbare Verpflichtung (falls zutreffend)

11.2.2 Ja, ohne Einschränkungen (bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung vollstreckbar wurde): …/…/……

11.2.3 Ja, aber nur gegen die Partei²⁷ gemäß Nummer … (bitte ausfüllen)

11.2.3.1 Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegenüber dieser Partei vollstreckbar wurde: …/…/……

11.2.4 Ja, aber nur für folgenden Teil/folgende Teile der Entscheidung (bitte genau angeben): …

11.2.4.1 Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem dieser Teil/diese Teile der Entscheidung vollstreckbar wurde(n): …/…/……

11.3 In Bezug auf andere Rechte in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, wie in Nummer 8 angegeben

11.3.1 Nein

11.3.1.1 Diese Entscheidung umfasst keine vollstreckbare Verpflichtung (falls zutreffend)

11.3.2 Ja, ohne Einschränkungen (bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung vollstreckbar wurde): …/…/……

11.3.3 Ja, aber nur gegen die Partei²⁸ gemäß Nummer … (bitte ausfüllen)

11.3.3.1 Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegenüber dieser Partei vollstreckbar wurde: …/…/……

11.3.4 Ja, aber nur für folgenden Teil/folgende Teile der Entscheidung (bitte genau angeben): …

11.3.4.1 Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem dieser Teil/diese Teile der Entscheidung vollstreckbar wurde(n): …/…/……

12. AM TAG DER AUSSTELLUNG DIESER BESCHEINIGUNG WAR DIE ENTSCHEIDUNG DER/DEN PARTEI(EN)²⁹ ZUGESTELLT, GEGEN DIE DIE VOLLSTRECKUNG ERWIRKT WERDEN SOLL*

12.1 Der Partei nach Nummer … (bitte ausfüllen)

12.1.1 Nein

12.1.2 Dem Gericht nicht bekannt

12.1.3 Ja

12.1.3.1 Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)

12.1.3.2 Die Entscheidung wurde in der/den folgenden Sprache(n) zugestellt:

BGESCSDEET
ELENFRGAHR
ITLVLTHUMT
NLPLPTROSK
SLFISV

12.2 Der Partei nach Nummer … (bitte ausfüllen)

12.2.1 Nein

12.2.2 Dem Gericht nicht bekannt

12.2.3 Ja

12.2.3.1 Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)

12.2.3.2 Die Entscheidung wurde in der/den folgenden Sprache(n) zugestellt:

BGESCSDEET
ELENFRGAHR
ITLVLTHUMT
NLPLPTROSK
SLFISV

13. DIE ENTSCHEIDUNG ERGING IM VERSÄUMNISVERFAHREN*

13.1 Nein

13.2 Ja

13.2.1 Nicht erschienene Partei³⁰ wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)

13.2.2 Dieser Partei wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück zugestellt:

13.2.2.1 Nein

13.2.2.2 Dem Gericht nicht bekannt

13.2.2.3 Ja

13.2.2.3.1 Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)

14. DAS KIND/DIE KINDER³¹ GEMÄß NUMMER 5 WAR(EN) FÄHIG, SICH SEINE/IHRE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN*

14.1 Kind gemäß Nummer 5.1

14.1.1 Ja (dann bitte Nummer 15 ausfüllen)

14.1.2 Nein

14.2 Kind gemäß Nummer 5.2

14.2.1 Ja (dann bitte Nummer 15 ausfüllen)

14.2.2 Nein

14.3 Kind gemäß Nummer 5.3

14.3.1 Ja (dann bitte Nummer 15 ausfüllen)

14.3.2 Nein

15. DEM KIND/DEN KINDERN, DAS/DIE GEMÄß NUMMER 14 FÄHIG WAR(EN), SICH SEINE/IHRE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN, WURDE GEMÄß ARTIKEL 21 DER VERORDNUNG EINE ECHTE UND WIRKSAME GELEGENHEIT ZUR MEINUNGSÄUßERUNG GEGEBEN

15.1 Kind gemäß Nummer 5.1

15.1.1 Ja

15.1.2 Nein, aus folgenden Gründen: …

15.2 Kind gemäß Nummer 5.2

15.2.1 Ja

15.2.2 Nein, aus folgenden Gründen: …

15.3 Kind gemäß Nummer 5.3

15.3.1 Ja

15.3.2 Nein, aus folgenden Gründen: …

16. NAME(N) DER PARTEI(EN)³², DER/DENEN PROZESSKOSTENHILFE GEMÄß ARTIKEL 74 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG GEWÄHRT WURDE

16.1 Partei(en)

16.1.1 wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)

16.1.2 wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)

17. KOSTEN UND AUSLAGEN DES VERFAHRENS³³

17.1. Die Entscheidung betrifft auch Ehesachen, und die Informationen über die Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren nach dieser Verordnung werden nur in dieser Bescheinigung bereitgestellt.

17.2 Die Entscheidung sieht Folgendes vor:³⁴

… Name(n)*

… (Vorname(n))

hat an

… Name(n)*

… (Vorname(n))

folgenden Betrag zu zahlen: …

Euro (EUR)Bulgarischer Lev (BGN)Kroatische Kuna (HRK)
Tschechische Krone (CZK)Ungarischer Forint (HUF)Polnischer Zloty (PLN)
Pfund Sterling (GBP)Rumänischer Leu (RON)Schwedische Krone (SEK)
Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)):

17.3 Etwaige weitere sachdienliche Angaben (beispielsweise: Festbetrag oder Prozentsatz; festgesetzte Zinsen; geteilte Kosten; wurden mehr als einer Partei die Kosten aufgegeben, Angabe, ob eine von ihnen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden kann): …

Geschehen zu … am … (TT/MM/JJJJ)

Unterschrift und/oder Dienstsiegel

¹⁵ Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl. L 178 vom 2.7.2019, S. 1) (im Folgenden „Verordnung“).

¹⁶ Die mit (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

¹⁷ Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

¹⁸ Bitte beachten, dass der Begriff „Sorgerecht“ in Artikel 2 Absatz 2 Nummer 9 der Verordnung definiert ist.

¹⁹ Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

²⁰ Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

²¹ Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

²² Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

²³ Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

²⁴ Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

²⁵ Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

²⁶ Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

²⁷ Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

²⁸ Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

²⁹ Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

³⁰ Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

³¹ Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

³² Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

³³ Dieser Punkt betrifft auch Fälle, in denen die Kosten Gegenstand einer gesonderten Entscheidung sind. Der bloße Umstand, dass der Betrag der Kosten noch nicht feststeht, sollte das Gericht nicht daran hindern, die Bescheinigung auszustellen, wenn eine Partei die Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung über den Streitgegenstand erwirken möchte.

³⁴ Wenn mehr als einer Partei auferlegt wurde, die Kosten zu tragen, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

Verordnung über die Zuständigkeit in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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