In Bezug auf eine "öffentliche Urkunde" ist der Begriff "Ermächtigung" in dieser Verordnung autonom in Einklang mit der Definition des in anderen Rechtsinstrumenten der Union durchgängig verwendeten Begriffs "öffentliche Urkunde" und in Anbetracht der Zwecke dieser Verordnung auszulegen.
Verordnung über die Zuständigkeit in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle