AdvoCite
EU-DBA-SBG
EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Kapitel 2 Streitbeilegungsbeschwerde
- § 4Einreichung
- § 5Inhalt
- § 6Eingangsbestätigung
- § 7Informationsersuchen
- § 8Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 9Rechtsbehelfe gegen die Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 10Ersetzung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss
- § 11Rücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 12Erledigung der Streitbeilegungsbeschwerde
Kapitel 3 Verständigungsverfahren
Kapitel 4 Streitbeilegung durch den Beratenden Ausschuss
- § 17Stellungnahme des Beratenden Ausschusses
- § 18Abschließende Entscheidung durch die zuständigen Behörden
- § 19Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung
- § 20Versagungsgründe und vorzeitige Beendigung
Kapitel 5 Verfahrensregelungen für den Beratenden Ausschuss
- § 21Zusammensetzung
- § 22Einsetzungsfrist
- § 23Vorlage von Informationen und Erscheinen vor dem Beratenden Ausschuss
- § 24Benennung der unabhängigen Personen und des Vorsitzenden
- § 25Unabhängigkeit
- § 26Liste der unabhängigen Personen
- § 27Geschäftsordnung
Kapitel 6 Sonderregelungen für natürliche Personen und kleinere Unternehmen
Kapitel 7 Alternative Streitbeilegung
Kapitel 8 Schlussbestimmungen und gemeinsame Vorschriften