§ 32 EU-DBA-SBG
Schutz von Informationen und Geheimnissen
Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.
EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle