Gesetze › EuBewVO › Erwägungsgründe ErwGr. 17 EuBewVO Das ersuchte Gericht sollte das Ersuchen um Beweisaufnahme nach Maßgabe seines nationalen Rechts erledigen. Europäische Beweisaufnahmeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle ErwGr. 16 ErwGr. 18