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EuBewVO

Europäische Beweisaufnahmeverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Konsolidierte Fassung vom 2.12.2020 · Quelle

Erwägungsgründe
Kapitel I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Kapitel II ÜBERMITTLUNG UND ERLEDIGUNG DER ERSUCHEN
Abschnitt 1 Übermittlung von Ersuchen
Abschnitt 2 Entgegennahme von Ersuchen
Abschnitt 3 Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht
Abschnitt 4 Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht und Beweisaufnahme durch Bedienstete diplomatischer oder konsularischer Vertretungen
Abschnitt 5 Kosten
Kapitel III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anhänge
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