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ErwGr. 19 EuGüVO

Aus Gründen der Klarheit sollte eine Reihe von Fragen, die als mit dem ehelichen Güterstand zusammenhängend betrachtet werden könnten, ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.

Europäische Güterrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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