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ErwGr. 21 EuGüVO

Diese Verordnung sollte nicht für andere Vorfragen wie das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe gelten, die weiterhin dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Vorschriften des Internationalen Privatrechts, unterliegen.

Europäische Güterrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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