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Art. 18 EuUnthVO

Sicherungsmaßnahmen

Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, alle auf eine Sicherung gerichteten Maßnahmen zu veranlassen, die im Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehen sind.

Europäische Unterhaltsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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