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ErwGr. 28 EuUnthVO

Zur Begrenzung der mit den Vollstreckungsverfahren verbundenen Kosten sollte keine Übersetzung verlangt werden, außer wenn die Vollstreckung angefochten wird, und unbeschadet der Vorschriften für die Zustellung der Schriftstücke.

Europäische Unterhaltsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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