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Art. 29 EuVTVO

Informationen über Vollstreckungsverfahren und -behörden

Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

  1. a)

    Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und

  2. b)

    Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,

insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates² eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.

² ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25.

Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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