Gesetze › EuZVO › Erwägungsgründe ErwGr. 5 EuZVO Bei der grenzüberschreitenden Zustellung sollte es sich um die Zustellung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat handeln. Europäische Zustellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle ErwGr. 4 ErwGr. 6