Gesetze › EuPAG › Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft § 9 EuPAG Prüfungsgebühr Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Wiederholung der Eignungsprüfung § 10 Verordnungsermächtigung