Gesetze › EuPAG › Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft § 8 EuPAG Wiederholung der Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung kann wiederholt werden. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Prüfungsentscheidung § 9 Prüfungsgebühr