Gesetze › EuWG › Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland § 1 EuWG Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Europawahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Wahlsystem, Sitzverteilung