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EuWG
Europawahlgesetz
Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- § 1Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
- § 2Wahlsystem, Sitzverteilung
- § 3Gliederung des Wahlgebietes
- § 4Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 5Wahlorgane
- § 6Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
- § 6aAusschluss vom Wahlrecht
- § 6bWählbarkeit
- § 6cVerbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
- § 7Wahltag
- § 8Wahlvorschlagsrecht
- § 9Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 10Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 11Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 12Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 13Beseitigung von Mängeln
- § 14Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 15Stimmzettel
- § 16Stimmabgabe
- § 17Wahlgeräte
- § 18Feststellung des Wahlergebnisses
- § 19Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 20Unterrichtung über das Wahlergebnis
Zweiter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- § 21Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- § 22Ende und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- § 23Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
- § 24Berufung von Listennachfolgern
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen