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§ 3 EuWG

Gliederung des Wahlgebietes

(1)

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2)

Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

Europawahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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