Gesetze › EuWG › Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland § 3 EuWG Gliederung des Wahlgebietes (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.(2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Europawahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Wahlsystem, Sitzverteilung § 4 Geltung des Bundeswahlgesetzes