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Anlage 10 EuWO
(zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)
| Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort) | ||||||
| Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch ... | ||||||
| Wahlschein-Nr. | Wahlbezirk | |||||
| Wahlbrief | ||||||
| An | ||||||
| ....................................................... | ||||||
| ....................................................... | ||||||
| ....................................................... | ||||||
Rückseite des Wahlbriefumschlags
| In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||
| 1. | den Wahlschein | |||
| und | ||||
| 2. | den verschlossenen weißen | |||
| Stimmzettelumschlag mit dem darin | ||||
| befindlichen Stimmzettel. | ||||
| Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||
| Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. | ||||
| Die Versendung durch .............. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. | ||||
Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle das amtlich bekannt gemachte Postunternehmen einzusetzen.
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 59 Abs. 2 EuWO einzusetzen.
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.
Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.
Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).
Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:1.Papierflächengewicht: mindestens 70g/qm2.Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss3.Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.