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Anlage 19 EuWO
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Versicherung an Eides statt | ||||||
| Wir versichern | ||||||
| - dem Bundeswahlleiter | ||||||
| an Eides statt, | ||||||
| 1. | dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder | |||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||||
| am | Datum | in | Ort | |||
| die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die | ||||||
| Liste für das Land | ||||||
| - gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum | Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat; | |||||
| 2. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; | |||||
| 3. | dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. | |||||
| Ort, Datum | ||||||
| Der Leiter der Versammlung | Als Mitunterzeichner | |||||
| Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift | Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift | |||||
| Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift | ||||||
| ____________ | ||||||
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
Nicht Zutreffendes streichen.
Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.