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Anlage 19 EuWO

(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Versicherung an Eides statt
Wir versichern
- dem Bundeswahlleiter
an Eides statt,
1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
amDatuminOrt
die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
Liste für das Land
- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zumEuropäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Ort, Datum
Der Leiter der VersammlungAls Mitunterzeichner
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche UnterschriftNamen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
____________

Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.

Nicht Zutreffendes streichen.

Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.

Europawahlordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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