AdvoCite

§ 7 EWGV1016/68DV

Gültigkeitsdauer des Fahrtenhefts

Das Fahrtenheft gilt bis zum Aufbrauch, längstens jedoch fünf Jahre gerechnet ab dem Tag der Ausgabe.

Verordnung zur Durchführung der Verordnung Nr. 117/66/EWG und der Verordnung (EWG) Nr. 1016/68 und des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved