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EWGV1016/68DV
Verordnung zur Durchführung der Verordnung Nr. 117/66/EWG und der Verordnung (EWG) Nr. 1016/68 und des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)
Abschnitt 1 Vorschriften über die Bescheinigung für die Beförderung von Arbeitnehmern des eigenen Betriebs durch den Unternehmer
- § 1Einreichung der Bescheinigung
- § 2Festsetzung der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
- § 3Aushändigung der Bescheinigung
- § 4Mitführen der Bescheinigung
- § 5Aufbewahrung der Bescheinigung
- § 6Maßnahmen der Kontrolle
Abschnitt 2 Vorschriften über das Fahrtenheft und die Fahrtenblätter
Abschnitt 3 Aufsicht
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlußvorschriften