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§ 14 EZulV

Berechnung der Zulage

Die Zulagen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 werden nebeneinander gewährt; jede Zulage wird für jeden Tag nur einmal, und zwar nach dem höchsten zustehenden Satz gewährt.

Erschwerniszulagenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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