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EZulV
Erschwerniszulagenverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 3Allgemeine Voraussetzungen
- § 4Höhe und Berechnung der Zulage
- § 4aWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 5Ausschluss der Zulage
- § 6(weggefallen)
- § 6a(weggefallen)
Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit
Titel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
- § 10Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
- § 11Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- § 12Allgemeine Voraussetzungen
- § 13Höhe der Zulage
- § 14Berechnung der Zulage
- § 15Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
- § 16Zulage für Klimaerprobung
- § 16aZulage für Unterdruckkammerdienst
- § 16bZulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
- § 16cZulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
- § 17Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
Abschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- § 17aAllgemeine Voraussetzungen
- § 17bHöhe der Zulage
- § 17cAusschluss der Zulage
- § 17dWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 18Entstehen des Anspruchs
- § 19Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 20(weggefallen)
- § 21Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
- § 21aZulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
- § 22Zulage für besondere Einsätze
- § 22aZulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- § 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- § 23aZulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
- §§ 23b und 23c(weggefallen)
- § 23dZulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
- § 23eZulage für Minentaucher
- § 23fZulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
- § 23gZulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
- § 23hZulage für Fallschirmspringer
- § 23iZulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
- § 23jZulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- § 23kZulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
- § 23lZulage für Bergführer
- § 23mZulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
- § 23nZulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- § 23oZulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
- § 23pZulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
- § 23qZulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
- § 23rZulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
Abschnitt 5 Übergangsregelungen