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Anlage 1a FahrlG2018DV

(zu § 2a)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1417 - 1420)

Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang

AbschnittUESachgebietLehrkraft
1.1EinführungJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
2.12Die Fahrschule
2.1Eröffnung einer FahrschuleJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Neugründung, Übernahme einer Fahrschule
–Kauf
–Pacht
2.2Kriterien der StandortwahlJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Lage
–Konkurrenz
–demographische Perspektiven
2.3Rechtsformen einer FahrschuleJurist
–natürliche Personen (Einzelunternehmen)
–juristische Personen (GmbH, e. V., AG)
verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes
–BGB-Gesellschaft, Gemeinschaftsfahrschulen
–rechtsfähige Personengesellschaften
–Kooperationen
2.4Die Fahrschulerlaubnis und die BehördenJurist, Fahrlehrer
–Fahrschulerlaubnisbehörde, Antragsverfahren, Eröffnung, Verlegung, Erweiterung, Widerruf, Rücknahme, Ruhen, Erlöschen, Zweigstellen
–Vertrag über Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule
–Kooperationsvertrag
–Überwachung nach § 54 FahrlG
–Ausstattung
–Gewerbebetrieb – für Arbeitsschutz nach Landesrecht zuständige Behörden
–Pflichtversicherung
–Berufsgenossenschaft
–Meldepflichten
2.5VertragsrechtJurist
–Dienstvertrag
–Werkvertrag
–Kaufvertrag
–Miet-, Pacht-, Leasing- oder Nutzungsvertrag
–Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2.6Schließung der FahrschuleJurist, Fahrlehrer
Natürliche Personen:
–Verzicht, Stilllegung, Verkauf, Verpachtung
–Tod des Inhabers
Juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften:
–Gesamtvollstreckung/Konkurs, Liquidation
–Ausscheiden der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person, Fristen
3.4Investitionen, Finanzierung
3.1InvestitionsbedarfBetriebswirt, Fahrlehrer
–Unterrichtsraum
–Lehrmittel
–Ausbildungsfahrzeuge
3.2FinanzbedarfBetriebswirt
–Eigenkapitalfinanzierung
–Kreditfinanzierung
–Leasing
–Miete
4.20Management, Marketing und Werbung
4.1Erweiterter RaumbedarfJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Fahrschulbüro
–Geschäftsräume
–Annahmestellen
4.2BüromanagementJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Bürozeiten
–Bürobesetzung
4.3KooperationJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Kooperationsmöglichkeiten
–Gemeinschaftsfahrschule
4.4Aufzeichnungen nach dem FahrlehrerrechtJurist, Fahrlehrer
–Aufzeichnung der Arbeitszeit in geeigneter Form
–Ausbildungsnachweis
–Preisaushang
–Datenverarbeitung in der Fahrschule
–Aufbewahrung und Verjährung nach Fahrlehrerrecht
4.5KundenbetreuungBetriebswirt, Fahrlehrer
–Kundengewinnung
–Kundenberatung
–Kundenbindung
4.6AbsatzorientierungJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Angebot und Nachfrage
–Marktforschung
4.7WettbewerbsrechtJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–unlauterer Wettbewerb/Irreführung
–Sittenwidrigkeit
4.8WerbungJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Planung
–Budget
–Werbemittel- und -medien
5.20Kalkulation und Rechnungswesen
5.1KalkulationBetriebswirt
–Kostenermittlung
–Kalkulation der Fahrschulpreise
–Marktpreise
5.2BuchführungBetriebswirt
–Einnahmen-, Überschussrechnung
–kaufmännische Buchführung
5.3Steuerliche Aufzeichnungs- und AufbewahrungspflichtenBetriebswirt
–Einkommensteuer
–Umsatzsteuer
5.4Bilanzen, BeratungenBetriebswirt
–Jahresabschluss
–Steuerberatung
–Betriebsberatung
5.5LiquiditätskontrolleBetriebswirt
–Status
5.6FinanzplanBetriebswirt
–Schuldendienst
–Abgaben
5.7SteuervorauszahlungenBetriebswirt
–Rentabilitätsrendite
–Umsatzrendite
5.8RechnungsstellungJurist, Betriebswirt
–Geschäftsbedingungen
–Mahnverfahren
–Klage
–Verrechnungsstelle
5.9ZahlungsverkehrJurist, Betriebswirt
–Bareinnahmen und Barausgaben
–Überweisungen, Daueraufträge
–Homebanking
6.12Arbeits- und Sozialrecht
6.1PersonalwesenJurist, Betriebswirt
–mitarbeitende/r Ehefrau/Ehemann
–angestellte Bürokraft (nebenberuflich, geringfügig oder hauptberuflich angestellt)
–angestellter Fahrlehrer
–„freier“ Mitarbeiter
–Vertretung des Inhabers im Einzelunternehmen
–Ausbildungsfahrschulen/Ausbildungsfahrlehrer
6.2ArbeitsrechtJurist
–Anstellungsvertrag Auflagen, Klauseln, Fristen, Lohn, Gehalt
–Arbeitszeit Arbeitszeitrechts-, Sonn- und Feiertagsgesetz
–Krankheit
–Urlaub, Weiterbildung
–Abmahnung
–Kündigung
–Arbeitsgericht
6.3Sozialrecht/VersicherungJurist, Betriebswirt
–Krankenversicherung
–Krankenkasse
–Altersvorsorge
–Sozialversicherung
–Risikoversicherung
1LehrgangsabschlussJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Ausgabe der Teilnahmebescheinigung

Abweichend davon dürfen auch andere Lehrkräfte eingesetzt werden, wenn diese in der Lage sind, die genannten Inhalte zu vermitteln.

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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