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FahrlG2018DV
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Erster Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
- § 1Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
- § 2Anwärterschein und Fahrlehrerschein
- § 2aDurchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
- § 3Unterrichtsräume
- § 4Lehrmittel
- § 5Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
- § 6Ausbildungsnachweis
- § 7Preisaushang
Zweiter Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
- § 8Verantwortliche Leitung
- § 9Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 10Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 11Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 12Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Dritter Abschnitt Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
Vierter Abschnitt Überwachung
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt
Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 19Übergangsbestimmungen
- § 20Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1.1(zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer
- Anlage 1.2(zu § 2 Absatz 1) Fahrlehrerschein
- Anlage 1a(zu § 2a)
- Anlage 2(zu § 3) Unterrichtsräume
- Anlage 2a(zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form
- Anlage 3(zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis
- Anlage 4(zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes