AdvoCite

Anlage 4 FahrlG2018DV

(zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 14)

KlasseKlasseKlasseKlasseKlasseKlasseKlasseKlasse
Grundbetrag
für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts€€€€€€€€
bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung€€€€€€€€
Vorstellungsentgelte*
– theoretische Prüfung€€€€€€€€
– praktische Prüfung (komplett)€€€€€€€€
bei Teilprüfung**
– nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben€€€€€€€€
– nur Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten***€€€€€€€€
– nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen€€€€€€€€
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
– auf Bundes- oder Landesstraßen€€€€€€€€
– auf Autobahnen€€€€€€€€
– bei Dämmerung und Dunkelheit€€€€€€€€
Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten)**€€€€€€€€
*Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesem zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.Grundbetrag bei Mehrfach-KlassenSeminare
Klassen€Klassen€– Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)€
**nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und TKlassen€Klassen€– Fahreignungsseminar (FES) (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)€
***gilt nicht für die Klasse BEKlassen€Klassen€Ausbildungskurs nach § 5 Absatz 2 FeV€
Ausbildungskurs nach Anlage 7a FeV (B96)€
Abweichungen vom vorstehenden Muster sind zulässig, soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved