Gesetze › FernUSG › 1. Abschnitt Fernunterrichtsvertrag § 10 FernUSG Ausschluss abweichender Vereinbarungen Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden. Fernunterrichtsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen § 11