Gesetze › FernUSG › 1. Abschnitt Fernunterrichtsvertrag § 8 FernUSG Umgehungsverbot Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung. Fernunterrichtsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung § 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen