Gesetze › FestLSockelOWiZustV Schlußformel FestLSockelOWiZustV Der Bundesminister für Verkehr Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3