§ 1 FIAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Fachinformatikers und der Fachinformatikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Fachinformatikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle