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FIAusbV
Fachinformatikerausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Einsatzgebiet
- § 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- § 10Inhalt von Teil 2
- § 11Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 12Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
- § 13Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
- § 14Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
- § 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
- § 18Inhalt von Teil 2
- § 19Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 20Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
- § 21Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
- § 22Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- § 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 25Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
- § 26Inhalt von Teil 2
- § 27Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 28Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
- § 29Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
- § 30Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
- § 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 33Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
- § 34Inhalt von Teil 2
- § 35Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 36Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
- § 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
- § 38Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
- § 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 41Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften