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§ 4 FIAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Anwendungsentwicklung,
- b)
Systemintegration,
- c)
Daten- und Prozessanalyse und
- d)
Digitale Vernetzung sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
- 2.
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
- 3.
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
- 4.
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
- 5.
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
- 7.
Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
- 8.
Betreiben von IT-Systemen,
- 9.
Inbetriebnehmen von Speicherlösungen und
- 10.
Programmieren von Softwarelösungen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung sind:
- 1.
Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen und
- 2.
Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration sind:
- 1.
Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen,
- 2.
Installieren und Konfigurieren von Netzwerken und
- 3.
Administrieren von IT-Systemen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse sind:
- 1.
Analysieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen,
- 2.
Analysieren von Datenquellen und Bereitstellen von Daten,
- 3.
Nutzen der Daten zur Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie zur Optimierung digitaler Geschäftsmodelle und
- 4.
Umsetzen des Datenschutzes und der Schutzziele der Datensicherheit.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitale Vernetzung sind:
- 1.
Analysieren und Planen von Systemen zur Vernetzung von Prozessen und Produkten,
- 2.
Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen und
- 3.
Betreiben von vernetzten Systemen und Sicherstellen der Systemverfügbarkeit.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz und
- 5.
vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 1 bis 7 genannten Berufsbildpositionen sind im Bereich der IT-Berufe berufsübergreifend und werden in gleicher Weise auch in den folgenden Berufsausbildungen vermittelt:
- 1.
in der Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement nach der Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 290),
- 2.
in der Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin nach der IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 268) und
- 3.
in der Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management nach der IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 280).