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§ 12 FinDASa

Veröffentlichung der Satzung

Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.

Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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