Gesetze › FinDASa › Vierter Abschnitt Übergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung § 12 FinDASa Veröffentlichung der Satzung Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen. Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Übergang von Rechten und Pflichten