Gesetze › FinSV › Abschnitt 1 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 4 FinSV Verfahrenssprache Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt. Finanzschlichtungsstellenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter § 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens