§ 20 FischwAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Motoren- und Maschinentechnik,
- 2.
- 3.
- 4.
Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung sowie
- 5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fischwirtausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle