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§ 4 FischwAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Aquakultur und Binnenfischerei oder
- b)
Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei,
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum,
- 2.
Fischfang und fischereiliche Erzeugung,
- 3.
Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz,
- 4.
Witterungs- und Umweltverhältnisse,
- 5.
Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,
- 6.
Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte,
- 7.
betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen,
- 8.
qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz sowie
- 9.
Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei sind:
- 1.
Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern,
- 2.
Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen,
- 3.
Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen,
- 4.
Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten,
- 5.
Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen sowie
- 6.
fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei sind:
- 1.
Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung,
- 2.
Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten,
- 3.
Sicherheit und Verhalten an Bord sowie
- 4.
Navigation und Wetterwarndienst.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz sowie
- 5.
Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit.