Gesetze › FMStBG § 16 FMStBG Wettbewerbsrecht Die Vorschriften des Ersten bis Dritten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen finden keine Anwendung auf den Fonds. Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Keine Börsenzulassung § 17 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage