AdvoCite
FMStBG
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Verpflichtungserklärung bei Aktiengesellschaften
- § 4Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
- § 5Ausgestaltung der Aktien
- § 6Hauptversammlung
- § 7Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
- § 7aBedingtes Kapital
- § 7bSchaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
- § 7cEintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- § 7dAusschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
- § 7eKapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
- § 7fZusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
- § 8Genussrechte und nachrangige Schuldverschreibungen
- § 9Sinngemäße Anwendung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften
- § 9aVorgaben für Stabilisierungsmaßnahmen bei als GmbH verfassten Unternehmen
- § 9bGmbH & Co. KG und KG
- § 10Stille Gesellschaft
- § 11Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- § 12Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
- § 13Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung
- § 14Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
- § 15Keine Börsenzulassung
- § 16Wettbewerbsrecht
- § 17Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
- § 18Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
- § 19Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
- § 20Erwerb von Risikopositionen